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Die neue Kirchengemeinde soll den Namen Emmaus-Gemeinde tragen

Die Kirchengemeinden Bredeney und Margarethenhöhe wollen fusionieren

Die Evangelischen Kirchengemeinden Bredeney und Margarethenhöhe wollen am 1. Januar 2020 zu einer neuen Gemeinde fusionieren. Auf einer gemeinsamen Klausurtagung haben die beiden Presbyterien jetzt unter anderem entschieden, dass die neue Kirchengemeinde „Emmaus-Gemeinde“ heißen soll – bei der Verkündung der Entscheidung auf einer Gemeindeversammlung am 18. März erhielt der Name spontanen Applaus. Auch die Konzeption der neuen Gemeinde ist bereits weit fortgeschritten.

Der Name der neuen Gemeinde nimmt die biblische Geschichte der zwei Jünger auf dem Weg nach Emmaus auf (Lukas 24,13). Sie stehen ganz unter dem Eindruck der Kreuzigung Jesu, als sich ganz überraschend ein Fremder zu ihnen gesellt. Die Jünger beziehen ihn in ihre Gespräche ein, der Fremde erklärt ihnen die Bibel, sie laden ihn zur Abendmahlzeit ein. Erst da wird ihnen plötzlich bewusst, dass es sich bei dem Fremden um den auferstandenen Jesus handelt... Nun erkennen die Jünger den Sinn, den das Leiden und der Tod Jesu für die Menschen haben, und machen sich auf, um auch anderen von Ostern zu erzählen.

„Emmaus-Gemeinde“ wurde aus über 100 Vorschlägen ausgewählt, die alle Gemeindeglieder bis zum 31. Dezember bei den Presbyterien einreichen konnten. Dann ging es ans Reduzieren, Abwägen, Gewichten; am Ende blieben 13 Vorschläge übrig, die den Gemeinden im Februar bei einem Workshop zur neuen Gemeindekonzeption vorgestellt wurden – mit der Gelegenheit, die einzelnen Namen zu würdigen, Fragen zu stellen und Kommentare abzugeben. Auf ihrer Klausurtagung in Haltern entwickelten die Presbyterien dann folgende Kriterien: Der Name sollte nicht gleich dem einer anderen evangelischen Gemeinde im Kirchenkreis Essen sein; der Name sollte nicht bereits für eine christliche Kirche oder Gottesdienststätte im Kirchenkreis verwendet werden; der Name sollte leicht zu merken sein; der Name sollte ein christliches Profil erkennen lassen; der Name sollte die konzeptionelle Ausrichtung der Gemeinde widerspiegeln.

Auf der Gemeindeversammlung am 18. März zogen die Vorsitzenden der beiden Presbyterien, Jürgen Brosch (Margarethenhöhe) und Pfarrer Joachim Lauterjung (Bredeney), eine positive Bilanz der Klausurtagung. Beide betonten die sehr harmonische, sachbezogene Atmosphäre der Beratungen. Neben der Namenswahl ging es vor allem um die neue Gemeindekonzeption. Sie ist von thematisch orientierten Arbeitsgruppen erarbeitet worden, denen jeweils Mitglieder beider Gemeinden angehörten. Die Steuerungsgruppe hatte die Ergebnisse zu einem Entwurf zusammengestellt, der auf der Klausurtagung als Grundlage für die neue Gemeinde beschlossen und ebenfalls auf der Gemeindeversammlung vorgestellt wurde. Nach der nötigen sprachlichen und redaktionellen Feinarbeit soll die endgültige Fassung Anfang 2019 in gedruckter Form vorliegen.

Für die Bildung der neuen Gemeinde sind nun noch einige juristische Schritte und Verwaltungsakte notwendig. Gründungsdatum soll der 1. Januar 2020 sein, so dass bei den nächsten Presbyteriumswahlen im ersten Quartal 2020 bereits das neue, gemeinsame Presbyterium der Emmaus-Gemeinde gewählt werden kann.

Hintergrund: Die Kirchengemeinden Bredeney und Margarethenhöhe wollen fusionieren

Ihre Gespräche über eine mögliche Fusion haben die Kirchengemeinden Bredeney und Margarethenhöhe bereits vor mehreren Jahren aufgenommen. Der endgültige Beschluss, die für einen Zusammenschluss nötigen Voraussetzungen in der laufenden Amtsperiode der beiden Presbyterien zu schaffen, fiel vor rund einem Jahr. Beide Kirchengemeinden (Bredeney: ca. 3.100 Gemeindeglieder, Margarethenhöhe: ca. 2.200 Gemeindeglieder) hoffen, mit der Fusion besser für die kommenden Herausforderungen (abnehmende Zahl der Gemeindeglieder, weniger Pfarrerinnen und Pfarrer, noch größerer Bedarf für Kooperationen, Teamarbeit, gute Vertretungsregelungen) besser gerüstet zu sein und von den unterschiedlichen Profilen und Angeboten der jeweils anderen Gemeinde zu profitieren. Die Standorte der Gemeinden, deren Arbeitsbereiche und die vorhandenen Stellen werden durch die Zusammenlegung nicht beeinflusst.

 

 

 

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