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Mit Gottvertrauen und Zuversicht gegen die Unsicherheit

Synode tagte per Video-Konferenz

Vor der Kreissynode, dem Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Essen, hat Superintendentin Marion Greve dazu aufgerufen, der aktuellen belastenden Situation mit viel Gottvertrauen und Zuversicht zu begegnen. Aufgrund der Entwicklung der Covid-19-Pandemie kamen die Abgeordneten aus Gemeinden, Gemeindeübergreifenden Diensten und Einrichtungen des Kirchenkreises am Samstag (7.11.) zum zweiten Mal nicht in einem Gemeindesaal, sondern digital, in Form einer Video-Konferenz zusammen.

Die 26. ordentliche Tagung der Essener Kreissynode begann mit einer Andacht von Pfarrer Alexander Maurer, Religionslehrer an der Gesamtschule Bockmühle in Altendorf und zukünftiger Schulreferent der Kirchenkreise Essen, An der Ruhr und Oberhausen. Weil die übliche Kollektensammlung entfiel, wurden die Synodalen um eine Spende zugunsten des Diakonie-Restaurant Church im Haus der Evangelischen Kirche gebeten.

Schwerpunkte der Beratungen waren anschließend neben den turnusmäßigen Berichten von Superintendentin Marion Greve und Geschäftsführerin Katja Wäller die Finanzsituation und die Haushaltsplanungen für das kommende Jahr, die Wahrnehmung von Wahl- und Wahlpflichtaufgaben durch das Verwaltungsamt und die Marktkirchenarbeit. Pfarrer Heiner Mausehund wurde erneut in das Amt des Assessors und stellvertretenden Superintendenten des Kirchenkreises gewühlt; außerdem standen Wahlen in den Kreissynodalvorstand auf der Tagesordnung.

Bericht der Superintendentin

In Ihrem Bericht über die wichtigsten Ereignisse der vergangenen Monate ging die Superintendentin des Kirchenkreises Essen zunächst auf die große Planungsunsicherheit ein, die mit der Corona-Krise verbunden sei. „Seit März ist das Corona-Virus unser Begleiter. Manche erleben ihn als vorübergehende Krise – manche als langfristiges Trauma, das als psychische Erschütterung noch lange wirksam sein wird“, erklärte Marion Grev. „Täglich hören wir von steigenden Infektionsraten und nehmen wahr, wie der Virus auch das kirchliche Leben wieder zunehmend einschränkt.“ Die Pandemie berühre die Kernfragen des Glaubens: Wie stehen wir den Menschen bei, wie sprechen wir Mut zu, wo trösten wir, wo erzählen wir von der Hoffnung?

Dabei seien alle, ob in den Gemeinden oder den Gemeindeübergreifenden Diensten, von der hohen Planungsunsicherheit betroffen: „Wir sehnen uns nach Klarheit und Sicherheit, die es in diesen Tagen kaum gibt. Wie können wir das Weihnachtsfest feiern – wie ist die neueste Corona-Schutzverordnung von Stadt oder Bundesland zu verstehen? Was zählt, ist die individuelle verantwortliche Grundhaltung jedes Einzelnen, die uns auch in unserem Glauben trägt.“ Dankbar höre sie auf den besonderen Ton im 1. Petrusbrief (Kapitel 3, Vers 15), in dem die viel zitierte Verantwortung vor dem biblischen Horizont erklinge. „Ich werde erinnert an eine Verantwortung, die über Mund-Nasen-Schutz, anderthalb Meter Abstand und erweiterte Rückverfolgbarkeit weit hinaus geht... Wie gut mir das tut, in diesen Zeiten an die Hoffnung erinnert zu werden, die in uns lebt. Daran erinnert zu werden, dass wir als Kirche die Bestimmung haben, Zeichen des Reiches Gottes zu sein – dass wir als geistvolle Glaubensgemeinschaft unterwegs sind“, sagte die Superintendentin und nannte zahlreiche Beispiele für „Geschichten voller Hoffnung und Zukunft – trotz Corona“:

Etwa den Beginn der gemeinsamen Kirchenmusik-Ausbildung mit dem Bistum Essen, die Entstehung neuer Gottesdienstformen, die Entwicklung von kreativen Online-Formaten für die Verkündigung, den Start der neuen Inititative „GlaubeKunstLeben“, den neuen, interreligiösen Raum der Stille im LVR-Klinikum an der Virchowstraße, neu erbaute Kindertagesstätten, die gelungene Renovierung der Marktkirche und die erfolgreiche Gewinnung von Ehrenamtlichen für die erstmals angebotene Ausbildung in Seelsorge für Krankenhäuser, Seniorenheime und Gemeinden.

Für die Zukunft mit und vielleicht auch irgendwann nach Corona gelte es, „ernst zu machen mit dem Perspektivwechsel, den Jesus vorgelebt hat, wenn er den Blinden bei Jericho fragt: Was willst du, dass ich für dich tun soll? Was für eine Kirche brauchen die Essener Bürger*innen?“ Von einer veränderten Haltung heraus, die diesen Perspektivwechsel, dieses empathische Zuhören ernst nehme, „werden wir mit unserer Kirche auch in Zukunft Zeichen des Reiches Gottes sein – mit veränderten sozialen Formen und organisationalen Strukturen.“

Wahlen

Einen Schwerpunkt der Kreissynode stellten die Wahl des Assessors und stellvertretenden Superintendenten sowie Wahlen in den Kreissynodalvorstand dar: Nach der Presbyteriumswahl am 1. März dieses Jahres wird die Hälfte der Mitglieder dieses Gremiums, das den Kirchenkreis zwischen den beiden jährlichen Kreissynoden verantwortlich leitet, neu durch die Kreissynode bestimmt.

Bei der Wahl des Assessors wurde Pfarrer Heiner Mausehund mit großer Einmütigkeit in seinem Amt bestätigt: 109 Ja-Stimmen standen 5 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen gegenüber. Heiner Mausehund hatte keinen Gegenkandidaten. Da er im Jahr 2021 in den Ruhestand tritt, ist bereits auf der kommenden Synode ein Nachfolger zu wählen.

In den Kreissynodalvorstand wiedergewählt wurden Pfarrerin Monika Elsner (1. Stellvertretende Skriba), Dr. Joachim F. Panek (2. Synodalältester), Helga Sinner-Dickel (3. Synodalälteste), Thomas Caspers-Lagoudis (4. Synodalältester) und Kirsten Kalweit (Stellvertretende 4. Synodalälteste). Neu in den Kreissynodalvorstand gewählt wurden Ulrich Paul (Stellvertretender 2. Synodalältester) und Christian von Gehren (Stellvertretender 3. Synodalältester). Sie hatten keinen Gegenkandidaten. Die Einführung der neuen und die Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder – Pfarrer Rolf Zwick (2. Stellvertretender Skriba), Hedy Blonzen (Stellvertretende 2. Synodalälteste) und Werner Kullick (Stellvertretender 5. Synodalältester) – findet am 15. Dezember in der Marktkirche statt.

Finanzen

„Wir können dankbar sein für die umsichtige Haushaltspolitik der vergangenen Jahre in unserem Kirchenkreis“, erklärte Superintendentin Marion Greve vor der Synode. „Diese hat es uns im Jahr 2020 ermöglicht, den durch Corona bedingten wirtschaftlichen Einbruch und damit verbundenen Kirchensteuer-Rückgang zum Jahresabschluss 2020 aus der vorhandenen Ausgleichsrücklage für die Kirchengemeinden auszugleichen und auf eine Minderung der Zuweisungsbeträge verzichten zu können.“ Belastenden Faktoren wie der schwierigen wirtschaftlichen Situation durch die Corona-Pandemie, gestiegenen Personalkosten und sinkenden Gemeindegliederzahlen stünden auch positive Entwicklungen gegenüber – etwa die Absenkung der Trägeranteile für die Kindertagesstätten, die mit der Stadt ausgehandelt wurde, sowie vor allem auch Beschlüsse der rheinischen Landessynode zu Umlagen und zur Versorgungs- und Beihilfesicherung.

Vor diesem Hintergrund kann der Kirchenkreis auch für das Jahr 2021 ausgeglichene Haushaltspläne aufstellen. Die Kennzahlen: Bei den frei verfügbaren Mitteln im Kirchenkreis Essen ist eine Steigerung zu erwarten (Ansatz 2021: 27.325.800 Euro; 2020: 24.524.000). Allerdings muss für das laufende Jahr eine Minderung aufgrund der Pandemie in Höhe von knapp 2,5 Millionen Euro einkalkuliert und im kommenden Jahr ausgeglichen werden. Nach dem Vorwegabzug für gemeinsame Aufgaben (z.B. Marktkirche, Reformationsfeier) verbleibt eine Verteilungssumme von 27.035.100 Euro (2020: 24.143.300 Euro).

Daraus stehen den 26 Kirchengemeinden nach einem feststehenden Anteilssatz insgesamt 76,96 Prozent oder 20.806.200 Euro (2020: 18.580.700 Euro) zur Verfügung. Der Kirchenkreis erhält 23,04 Prozent oder 6.228.900 Euro (2020: 5.562.600 Euro). Der Zuweisungsbetrag, den die Kirchengemeinden je Gemeindeglied erhalten, sinkt insbesondere aufgrund der gestiegenen Kosten für die Pfarrbesoldung und einer Zuführung zur Ausgleichsrücklage auf 91,01 Euro (2020: 91,41 Euro).

Da die Zahl der Gemeindemitglieder zudem weiter kontinuierlich zurückgeht (31.12. 2018: 136.370 Mitglieder; 31.12.2019: 133.276 Mitglieder), müssen die Essener Kirchengemeinden ihre Haushaltspläne für das Jahr 2021 erneut mit einem geringeren Gesamtzuweisungsbetrag aufstellen. Auch die Gemeindeübergreifenden Dienste und Einrichtungen sind aufgefordert, sich intensiv mit Strategien zur Kostensenkung auseinanderzusetzen, um ein zukünftiges strukturelles Defizit zu vermeiden und Gestaltungsspielräume für innovative Projekte und Strukturen zu behalten.

Stichwort: Kreissynodalvorstand

Der Kreissynodalvorstand leitet den Kirchenkreis Essen im Auftrag der Kreissynode und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Zwischen den beiden jährlichen Tagungen der Kreissynode nimmt er die in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland genannten Aufgaben und Rechte wahr. Der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Essen besteht aus der Superintendentin bzw. dem Superintendenten (Vorsitz), der Assessorin bzw. dem Assessor, der oder dem Skriba, der 1. und 2. Stellvertretung der oder des Skriba, sechs Synodalältesten und einer Stellvertretung für jede/jeden Synodalälteste/n.

Alle Mitglieder des Kreissynodalvorstandes und ihre Stellvertretungen werden aus der Mitte der Kreissynode heraus gewählt. Superintendentin bzw. Superintendent, Assessorin bzw. Assessor, Skriba und die zwei Stellvertretungen der bzw. des Skriba müssen Inhaberinnen bzw. Inhaber von Pfarrstellen sein, die in einer Kirchengemeinde des Kirchenkreises oder im Kirchenkreis selbst errichtet sind. Im Kirchenkreis Essen nehmen auch die Stellvertretenden Synodalältesten an allen Sitzungen des KSV mit beratender Stimme teil; sie sind jedoch nicht stimmberechtigt.

Stichwort: Kreissynode

Die Kreissynode ist das Kirchenparlament des Kirchenkreises. Sie ist für Grundsatzentscheidungen über die Zielsetzung, Planung und Durchführung der Arbeit im Kirchenkreis zuständig, verabschiedet die Haushaltspläne für den Kirchenkreis, kann Arbeitsbereiche aufheben und einrichten und trägt formell die Gesamtverantwortung. Die Essener Kreissynode besteht aus 157 gewählten oder berufenen Delegierten, die aus den 26 Kirchengemeinden, Referaten, Diensten und Einrichtungen des Kirchenkreises entsendet werden und zweimal im Jahr zu ordentlichen Tagungen zusammenkommen. Zwischen den beiden Tagungen wird der Kirchenkreis durch einen Kreissynodalvorstand geleitet, dessen Mitglieder alle vier Jahre jeweils zur Hälfte durch die Kreissynode gewählt werden. Den Vorsitz von Kreissynode und Kreissynodalvorstand hat die Superintendentin des Kirchenkreises, Marion Greve, inne.

 

 

 

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