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Aktiv. Mutig. Präventiv.

Neue Leitlinien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt veröffentlicht

Im Kirchenkreis Essen gelten neue Leitlinien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Das Rahmenkonzept unter dem Motto „Aktiv. Mutig. Präventiv.“ stelle eine wichtige Orientierungshilfe dar und biete allen Kirchengemeinden, Gemeindeübergreifenden Diensten und Einrichtungen eine detaillierte Grundlage, um die erforderlichen eigenen Schutzkonzepte auszuarbeiten, erklärten Skriba Silke Althaus (re.) und Projektleiterin Lisa Maas bei der Vorstellung im Haus der Evangelischen Kirche. Die nun folgende Phase der Implementierung auf allen Ebenen des Kirchenkreises umfasse insbesondere Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche, Potenzial- und Risikoanalysen und ein Planspiel für das Kriseninterventionsteam.

„Jeder Mensch ist ein unverwechselbares, einmaliges Geschöpf Gottes. Beschenkt mit Würde und einer Fülle an Lebensmöglichkeiten“, heißt es in der Präambel. „Wenn wir über Visionen, die Neuausrichtung und Wege in die Zukunft unserer Kirche nachdenken, dann tun wir das in der Hoffnung, dass uns die Gestaltung einer lebendigen, menschenfreundlichen Kirche gelingt, die Groß und Klein einen weiten Lebensraum öffnet.“ Die Kirche müsse sich aber auch der Verantwortung und dem Wissen stellen, dass „Kirchräume gefährliche Orte sein können, an denen Kinder, Jugendliche und Erwachsene Gewalt erfahren, Macht missbraucht wird und Grenzen verletzt werden“.

JEDER ÜBERGRIFFIGKEIT ENTSCHIEDEN ENTGEGENTRETEN

Damit dem entschieden entgegentreten und den Menschen in der Kirche ein verlässlicher Schutzraum geboten werden könne, brauche es einen achtsamen Blick füreinander, betonten Silke Althaus und Lisa Maas. „An allen kirchlichen Orten – in der Kirche und im Gemeindehaus, in der Kindertagesstätte, dem Seniorenheim und dem Jugendzentrum bis hin zum Verwaltungsamt – müssen Menschen jeden Alters unbeschwert und angstfrei zusammenkommen können. Dabei hilft uns die gemeinsame Arbeit an unserem Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Seine verschiedenen Bausteine bilden das Gerüst. Sie schaffen einen Raum, der von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt ist.“

Die neuen Leitlinien setzen eine Vorgabe der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) um: Mit der Verabschiedung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt am 15. Januar 2020 war an alle Kirchenkreise und Gemeinden in der EKiR der Auftrag ergangen, ihre eigenen Schutzmöglichkeiten gemeinsam mit den Haupt- und Ehrenamtlichen in den Blick zu nehmen, sie anhand festgelegter Kriterien zu entwickeln und zu beschreiben. Auf der Grundlage dieses Auftrags hat eine Arbeitsgruppe des Kirchenkreises in einem mehrmonatigen Prozess die nun vorgelegten Leitlinien erarbeitet. Ihre Mitglieder konnten an detaillierte Vereinbarungen anknüpfen, die immer schon in besonders sensiblen Arbeitsbereichen – insbesondere für Kindertagesstätten, bei Angeboten für Menschen mit Behinderung und in der Jugendarbeit – galten.

GEMEINSAM SICHERE ORTE SCHAFFEN

„Wir sind dankbar für alle Verantwortlichen in den Gemeinden und Arbeitsbereichen des Kirchenkreises, die sich auf den Weg gemacht haben, um sich – neben vielen anderen Aufgaben – dieser Verantwortung zu stellen und den Schutz vor sexualisierter Gewalt innerhalb ihrer Arbeitsbereiche zum Thema zu machen“, sagte Skriba Silke Althaus bei der Präsentation der Leitlinien. „Gemeinsam sichere Orte zu schaffen – das ist unser Ziel. Wir wünschen uns, dass dieses Rahmenschutzkonzept innerhalb unseres Kirchenkreises einen hilf- und segensreichen Beitrag dazu leisten kann.“

Die Leitlinien enthalten detaillierte Vorgaben für Haupt- und Ehrenamtliche – etwa zum Abstinenz- und Abstandsgebot, zum Umgang mit Schutzbefohlenen und zur Verpflichtung, regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse vorzulegen. Im zweiten Teil geht es um konkrete Schritte, die bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt nötig sind. Außer der Meldepflicht, Vorschriften zur Aufarbeitung und dem Angebot der Rehabilitation werden die Kontaktdaten von Vertrauenspersonen und -stellen benannt, an die sich Betroffene wenden können.

FORTWÄHRENDE AKTUALISIERUNG

Die „Leitlinien zur Erstellung eines institutionellen Schutzkonzeptes“ werden fortwährend an die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen angepasst. In ihrer aktuellen Fassung steht die 44-seitige Broschüre auf einer eigenen Seite zum Herunterladen oder Ausdrucken zur Verfügung:

 

 

 

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