Logo Evangelische Kirche in Essen


Nachrichten

Kuren für pflegende Angehörige

Neues Beratungsangebot im Haus der Evangelischen Kirche

Pflegende Angehörige sind oft sehr stark belastet; viele stoßen vor allem seit Ausbruch der Corona-Pandemie an ihre Grenzen. Dass ihnen eine Kur helfen kann, zu neuer Kraft und Stärke zu finden und die eigene Gesundheit zu erhalten, liegt auf der Hand – ebenso aber, dass mit einem entsprechenden Antrag viele Fragen und auch Sorgen verbunden sind: Wo werden Pflegebedürftige betreut, während ihre Angehörigen eine Kur wahrnehmen, und wer übernimmt dafür die Kosten? Wie sieht es aktuell, während der Corona-Pandemie, mit dem Infektionsschutz in der Kurklinik aus? Welche Voraussetzungen müssen überhaupt erfüllt sein, damit pflegende Angehörige in den Genuss einer Kur kommen, und auf was muss ich eventuell bei der Antragstellung achten?

Die Antworten auf diese Fragen kennt Oksana Funkner vom Essener Kreisverband der Evangelischen Frauenhilfe e.V. – die Sozialarbeiterin ist eine von mittlerweile über hundert Kurberaterinnen und Kurberatern in Nordrhein-Westfalen, die pflegende Angehörige seit Herbst letzten Jahres individuell und zielgerichtet bei der Antragstellung unterstützen und ihnen dadurch den Zugang zu einer Kur erleichtern.

Viele pflegende Angehörige stellen die eigenen Bedürfnisse zurück

In NRW leben rund 770 Tausend Personen, die Pflege benötigen; mehr als zwei Drittel der Betroffenen werden von ihren Angehörigen oder anderen Bezugspersonen in ihrem Zuhause gepflegt - die damit einhergehende Belastung wird häufig unterschätzt. „Pflegende Angehörige sind fast immer besonders hohen körperlichen, finanziellen und sozialen Belastungen ausgesetzt; eigene Bedürfnisse werden häufig ganz zurückgestellt“, erläutert Oksana Funkner. Dies bleibe nicht ohne Folgen: „Die Symptome reichen von Erschöpfungszuständen, Schlaflosigkeit und Nervosität über verschiedene körperliche Beschwerden, wie Rücken- oder Kopfschmerzen, bis hin zu Stimmungsschwankungen, Gefühlen der Verlassenheit und leichten depressiven Episoden.“

Die Pandemie habe die Probleme pflegender Angehöriger noch einmal verstärkt: „Unterstützende Angebote wie Tagespflege und Betreuungscafés, Besuche von anderen Angehörigen, Selbsthilfegruppen und alltägliche Kontakte mussten stark reduziert oder sogar ganz eingestellt werden.“ Eine dreiwöchige Kur biete in diesem Fall eine „Auszeit, in der sich Pflegende wieder einmal um sich selbst und um ihre eigene Gesundheit kümmern können.“

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch

Rechtsgrundlage für die Kur sind die Paragrafen 23 und 40 des Sozialgesetzbuches V. Danach können pflegende Angehörige eine dreiwöchige stationäre Vorsorge- oder Reha-Leistung beantragen, um die eigene Gesundheit zu stärken oder wiederherzustellen. Doch das Antragsverfahren ist nur für die wenigsten leicht zu verstehen und die Idee, eine flächendeckende Kurberatung für pflegende Angehörige aufzubauen, entstand deshalb schon lange vor dem Ausbruch der Pandemie.

Oksana Funkner, die bereits seit einigen Jahren beim Kreisverband der Evangelischen Frauenhilfe als Beraterin für Mütter-, Väter- und Mutter-und-Kind-Kuren tätig ist, hat dafür eigens eine Zusatzausbildung absolviert – finanziert wurde diese Qualifizierungsmaßnahme durch ein einzigartiges Förderprogramm, das vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit insgesamt zwei Millionen Euro ausgestattet wurde. Kooperationspartner des Ministeriums ist die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, die vor Ort gerne auf bereits bestehende Kurberatungsstellen zurückgriff – so auch in Essen.

Kuren sind trotz der Corona-Pandemie möglich

„Leider hat sich bisher noch nicht herumgesprochen, dass Kuren für pflegende Angehörige – abgesehen von einer kurzen Phase der Unterbrechung zu Beginn des Lockdowns im Frühjahr 2020 – weiterhin möglich sind“, berichtet Oksana Funkner von ihren Erfahrungen. „Dabei ist der Infektionsschutz vor Ort hoch, es gelten umfangreiche Hygiene- und Vorsorgeregelungen.“ Alle Kurkliniken hätten sich mittlerweile sehr gut auf die Situation eingestellt. „Einige Häuser nehmen bevorzugt pflegende Angehörige auf – welche das sind und welche Einrichtungen zu den individuellen Bedürfnissen der Antragsteller passen, erläutere ich im Gespräch“, sagt die Kurberaterin.

Oksana Funkner empfiehlt Angehörigen, schon bei den ersten Anzeichen einer Erschöpfung den Kontakt zu einer Kurberatungsstelle zu suchen, denn bis zur Bewilligung und dem Antritt der Kur könnten durchaus mehrere Monate vergehen. Und wo werden die Pflegebedürftigen versorgt, während ihre Angehörigen eine Kur wahrnehmen? „Je nach individuellem Bedarf können Pflegebedürftige mit in die Klinik fahren, in einer nahegelegenen Einrichtung der Kurzzeitpflege oder am Wohnort betreut werden“, zählt Oksana Funkner die drei vorhandenen Möglichkeiten auf.

Kontakt und Anmeldung zur Kurberatung

Die Kurberatung für pflegende Angehörige ist unverbindlich und kostenlos und erfolgt beim Essener Kreisverband der Evangelischen Frauenhilfe e.V. in der Regel donnerstags von 14 bis 17 Uhr im Haus der Evangelischen Kirche, III. Hagen 39. Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Terminvereinbarung unter Telefon 0201 2205-430 (ggf. auf den Anrufbeantworter sprechen) oder per Mail an die Adresse kurberatung(at)evkirche-essen.net unbedingt erforderlich.

Unser Titelfoto zeigt Kurberaterin Oksana Funkner (Mitte) gemeinsam mit Pastorin i.E. Daniela Emge, Vorsitzende des Essener Kreisverbandes der Evangelischen Frauenhilfe e.V. (re.), und Hedy Blonzen, stellvertretende Vorsitzende, bei der Vorstellung des neuen Angebots im Haus der Evangelischen Kirche.

 

 

 

nach oben ▲