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Innovationen, Kirche in und nach Corona und eine Premiere

Kreissynode tagte erneut in Form einer Video-Konferenz

Neue innovative Projekte und Vernetzungskonzepte im Kirchenkreis, die Arbeit der Gemeindeübergreifenden Dienste, die Erstellung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt und ein Vortrag über die „Kirche in und nach Corona“ von Professorin Claudia Jansen, Wuppertal, waren Schwerpunkte der 27. ordentlichen Tagung der Essener Kreissynode. Außerdem standen ein Antrag zur Unterstützung des Bürgerbegehrens KrankenhausEntscheid Essen, die Einrichtung einer neuen Synodalbeauftragung für die digitale Kommunikation des Evangeliums, Nachwahlen in den Kreissynodalvorstand und die Berufung einer Vorsitzenden für den Schulausschuss des Evangelischen Schulreferates Mülheim-Essen-Oberhausen auf der Tagesordnung.

Aufgrund der Corona-Pandemie kamen die Mitglieder des Kirchenparlaments am Wochenende (11./12.06.) erneut nicht in einem Gemeindesaal, sondern digital, in Form einer Video-Konferenz zusammen. Gäste konnten die öffentlichen Teile der Beratungen im Livestream auf YouTube verfolgen. Der nachfolgende Überblick enthält die wichtigsten Ergebnisse.

21 INNOVATIONSPROJEKTE WURDEN AUF DEN WEG GEBRACHT

Um wesentliche Impulse einer neu erarbeiteten Kirchenkreiskonzeption umzusetzen, stattete die Kreissynode im Herbst 2016 einen Innovationsfonds mit 1 Million Euro aus. Gemeinden, Dienste und Einrichtungen, Gruppen und Einzelpersonen, Haupt- und Ehrenamtliche aus allen Ebenen des Kirchenkreises waren eingeladen, Ideen zu entwickeln, die beispielgebend sind und das Potenzial haben, Kirche zu verändern.

Verteilt auf mehrere Antragsphasen konnten auf diese Weise 21 Projekte auf den Weg gebracht werden, davon allein fünf in der sechsten und letzten Antragsphase: „Förderung der popularen Kirchenmusik“ (75.000 Euro, in Kooperation mit dem Bistum Essen ab 2022); „Velo-Café – eine mobile Begegnungsstätte auf zwei Rädern“ (15.000 Euro); „Gott ist da – seelsorgliche Begleitung in besonders schwierigen Lebenslagen, z.B. nach Tot- oder Fehlgeburt, Schwangerschaftsabbruch, Scheidung oder Trennung“ (49.206 Euro); „Aufbau einer Fachstelle für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden – begleiten, beraten, vernetzen, qualifizieren & besondere Formate“ (66.920 Euro) sowie „Einrichtung einer Projektstelle für Events mit Konfirmandinnen und Konfirmanden, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und angebunden an das Weigle-Haus“ (95.300 Euro).

Für den „Arbeitskreis Zukunft“, dessen Mitglieder die eingereichten Vorschläge im Auftrag des Kreissynodalvorstandes begutachten, gab Pfarrerin Michaela Langenheim den Synodalen einen Überblick über alle bewilligten Projekte. Die ersten drei aus einer Reihe origineller Videoclips, in denen die Projektverantwortlichen ihre Initiative und deren Ziele vorstellen, feierten im Laufe der Synode ihre YouTube-Premiere.

NEUE KONZEPTE ZUM SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER GEWALT

Unter dem Motto „Aktiv. Mutig. Präventiv. Gemeinsam sichere Orte schaffen“ wird der Kirchenkreis für alle seine Gemeinden und Dienste Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt entwickeln. Seit dem 1. Januar 2021 gilt in der Evangelischen Kirche im Rheinland ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Sein Inkrafttreten gilt als weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer selbstverständlich gelebten Kultur der Aufmerksamkeit, zu einer weitgehenden Sensibilisierung gegenüber jeglicher Form von Übergriffigkeit und zur Überwindung von Sprachlosigkeit in den verschiedensten Kontexten und auf allen Ebenen der Kirche. Das Gesetz verpflichtet alle Kirchenkreise und jede Kirchengemeinde dazu, auf der Basis von Risikoanalysen eigene, verbindliche Schutzkonzepte zu erstellen und umzusetzen. Um diese Vorgabe bis Mitte 2022 zu erfüllen, wurde im Kirchenkreis Essen ein Arbeitskreis gebildet.

Skriba Silke Althaus, zweite Stellvertreterin der Superintendentin, stellte seine Mitglieder, ihre Aufgaben und die damit verbundenen Ziele vor: „Unsere Arbeit lebt von der Begegnung zwischen Menschen sowie von der Beziehung zueinander und zu Gott. Deshalb liegt es in unserer Verantwortung, die Persönlichkeit und Würde aller, denen wir im Rahmen unserer Tätigkeit begegnen, zu achten und sie vor sexualisierter Gewalt zu schützen.“ Dies gelte insbesondere für die Menschen, die aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen oder mentalen Verfasstheit eine größere Verletzlichkeit und daher eine höhere Schutzbedürftigkeit als andere aufwiesen.

„Bei der Aufstellung der Schutzkonzepte kann der Arbeitskreis auf viele wichtige Erfahrungen zurückgreifen, die seit vielen Jahren vor allem im Jugendreferat und bei der Aktion Menschenstadt, dem Behindertenreferat des Kirchenkreises, mit der Prävention vor sexualisierter Gewalt und Übergriffigkeit gesammelt wurden", fügte Silke Althaus hinzu. Die Schutzkonzepte regeln etwa, wie oft polizeiliche Führungszeugnisse zu erbringen sind, sie legen eindeutig fest, was in einem Verdachtsfall zu tun ist, beschreiben, welche Unterstützung Betroffene erwarten können und bestimmen auch, wann Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden müssen.

ZUKUNFTSPROZESS DER GEMEINDEÜBERGREIFENDEN DIENSTE

Im November 2019 hat für die Gemeindeübergreifenden Dienste des Kirchenkreises ein Prozess zur Neuausrichtung begonnen. Für neun dieser Dienste ist dies mit inhaltlichen und/oder strukturellen Zielsetzungen verbunden; von fünf Diensten wird zusätzlich erwartet, dass sie ab Beginn des Haushaltsjahres 2025 Einsparungen in Höhe von zusammen 900.000 Euro generieren: 600.000 Euro dieser Summe dienen dazu, um auch zukünftig einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen; weitere 300.000 Euro sind nötig, damit dem Kirchenkreis finanzielle Gestaltungsspielräume erhalten bleiben. Die konkret zu leistende Einsparsumme ist für jeden der fünf betroffenen Dienste genau definiert.

Alle Dienste haben im Laufe der letzten Monate Expertengruppen gebildet und zahlreiche Vorschläge zur Umsetzung der einzelnen Beschlüsse erarbeitet, über die auf der Kreissynode berichtet wurde; zum Teil stehen noch weitere Verhandlungen und Gespräche an. Heiner Mausehund, Assessor und stellvertretender Superintendent, verlieh seiner Zuversicht Ausdruck, dass das geplante Einsparvorlumen im geforderten Zeitraum erreicht werden könne.

BÜRGERBEGEHREN KRANKENHAUSENTSCHEID ESSEN

Die Kreissynode des Kirchenkreises Essen sieht in der Schließung des St. Vincenz-Krankenhauses und des Marienhospitals im Essener Norden durch den Träger, die Contilia GmbH, ein „schlechtes sozialpolitisches Zeichen“ und nimmt die Sorge um eine angemessene und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Menschen, die in den betroffenen Stadtbezirken wohnen, sehr ernst, wird aber der Initiative KrankenhausEntscheid Essen auf Anraten des Kreissynodalvorstandes nicht beitreten: Für den Antrag, das gleichnamige Bürgerbegehren zu unterstützen, stimmten nach ausführlicher Debatte nur 15 Synodale, 73 votierten dagegen und 36 enthielten sich.

Zwar sei die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in diesem Teil der Stadt „schwer nachvollziehbar“, wie Superintendentin Marion Greve in der Aussprache zugab. Gleichwohl habe die Forderung des Bürgerbegehrens, die Gesundheitsversorgung der Menschen im Norden der Stadt durch „Erhalt, Reaktivierung oder Neugründung von Klinikstandorten der Grund- und Regelversorgung“ zu verbessern und dafür eine „Kommunale Kliniken Essen gGmbH“ zu gründen, den Kreissynodalvorstand nicht überzeugt.

Von einer „gefährlichen Versorgungslücke“ sei angesichts des insgesamt gut aufgestellten Essener Gesundheitssystems – auch im Hinblick auf die notärztliche Versorgung – nicht auszugehen; ein kommunaler Träger hätte es schwer, sich angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Kliniken und des von der Politik geforderten Abbaus weiterer Krankenhausbetten die für ein langfristiges Bestehen nötige Marktposition zu erarbeiten; und nicht zuletzt müsse die Verbesserung einer wohnortnahen Gesundheitsversorgung im Essener Norden angesichts der Zunahme ambulanter und spezialisierter Behandlungsmethoden keineswegs automatisch in den Aufbau neuer Krankenhauskapazitäten münden, gab Marion Greve die Sicht des Kreissynodalvorstandes wieder.

Zweifellos vorhandene Lücken, insbesondere bei der medizinischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen, ließen sich heute durch dezentrale Angebote wie „Gesundheitskioske“ (ob dies tatsächlich der angemessene Begriff sei, müsse gut überlegt werden) und die Etablierung eines integrierten, sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums schließen.

„Natürlich wird sich die Evangelische Kirche in Essen weiterhin für ein hohes Niveau des medizinischen Versorgungsstandards im Essener Norden einsetzen“, betonte die Superintendentin. Dies gelte sowohl für die kommunalen Gremien, etwa den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration und die Gesundheitskonferenz, in die der Kirchenkreis über seine Diakonie sehr gut und eingebunden sei, aber auch für die kirchenpolitischen Gespräche auf der Ebene der Kirchenleitung: „Wir werden dafür eintreten, dass das Land Nordrhein-Westfalen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten dauerhaft und verlässlich nachkommt.“ Dieser Argumentation konnte eine deutliche Mehrheit der Synodalen bei der Abstimmung anschließen.

DIGITALE KOMMUNIKATION DES EVANGELIUMS

Studien der Landeskirchen, aber auch vielfältige Erfahrungen im Kirchenkreis Essen, in den Kirchengemeinden und Gemeindeübergreifenden Diensten zeigen: Im Laufe eines Jahres, vor allem bedingt durch die überwiegende Schließung der Kirchen während der bisherigen drei Corona-Wellen, wurde die digitale Kommunikation des Evangeliums etwa durch Video-, Telefon- oder Zoom-Gottesdienste deutlich ausgebaut. Neue Formen digitaler Verkündigung und Seelsorge sind entstanden; sie erreichen zunehmend auch Menschen, die von den analogen kirchlichen Angeboten nicht (mehr) angesprochen wurden.

Um diese positiven Entwicklungen nach der Wiederöffnung von Kirchen und Gemeindezentren zu bewahren, vielleicht sogar gezielt weiter auszubauen, sind außer zeitlichen und finanziellen Ressourcen auch entsprechende Kompetenzen und Qualifikationen bei Haupt- und Ehrenamtlichen erforderlich. Zu diesem Zweck beschloss die Kreissynode die Einrichtung einer neuen „Synodalbeauftragung für die digitale Kommunikation des Evangeliums“ – es dürfte sich dabei in der Evangelischen Kirche im Rheinland um die erste ihrer Art handeln – und besetzte sie mit Jan Vicari, Pfarrer z.A. an der Essener Marktkirche. Er informiert interessierte Theologinnen und Theologen zukünftig über beispielhafte Angebote und Fortbildungsmöglichkeiten, regt entsprechende Initiativen an und sorgt dadurch mit dafür, dass das Thema auch nach dem Ende der Corona-Pandemie weiter auf der Tagesordnung der Pfarrkonvente und Leitungsgremien bleibt.

THEOLOGISCHES THEMA: VERWUNDBARKEIT

Was bleibt, wenn die Corona-Pandemie vorüber ist? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines theologischen Vortrags, den Dr. Claudia Janssen, Professorin an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel, am Samstagvormittag hielt. „Aus dieser Zeit werden Narben bleiben, Erfahrungen, die tief in uns eingeschrieben sind, auch wenn irgendwann alles wieder ‚normal‘ zu sein scheint: Das Wissen darum, dass Glück, Gesundheit und Sorglosigkeit zerbrechliche Güter sind, auf die wir kein dauerhaftes Anrecht haben. Und bei aller Sehnsucht nach einem Leben, das nicht von der Pandemie bestimmt ist – manchmal hoffe ich sogar, dass dieses Gefühl nicht ganz verschwindet, dass die Narben ab und zu schmerzen und mich daran erinnern, wie verletzlich ich bin“, lautet die Bilanz der Theologin.

In den letzten Jahren habe sich eine umfassende wissenschaftliche Diskussion entwickelt, die sich der Verletzlichkeit des Lebens zuwende und versuche, diese in ihrer Ambivalenz und Komplexität aufzugreifen. „In der Theologie und vor allem in der biblischen Tradition haben wir kraftvolle Ressourcen für den Umgang mit Krisen und Gefährdung, mit Krankheit und Sterben“, sagte Janssen. Eine besondere Quelle seien die Schriften des Apostel Paulus, in denen vielfach von körperlichen Leiden, ausgelöst durch Strapazen und Gewalterfahrungen, und immer wieder von Schwäche und Krankheit die Rede sei. Im Zweiten Brief an die Gemeinde in Korinth finde er ein berührendes Bild für den verwundbaren Körper: das eines „zerbrechlichen Gefäßes“, in das Gott einen besonderen Schatz gegeben hat – den Glanz Gottes.

„Es ist an uns, aus der Erfahrung der Verletzlichkeit zu lernen, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass nicht nur unsere eigenen Körper verwundbar sind. Sich der eigenen Verletzlichkeit zu stellen, öffnet auch die Augen für die Zerstörung und Gewalt anderen und der Mitwelt gegenüber“, erklärte die Referentin. „Was übrig bleiben wird aus dieser Zeit, ist für mich die Erkenntnis, wie wertvoll Freundschaften sind, Begegnungen mit Menschen, mit denen ich meine Ängste und meine Sorgen teilen kann. Mich meiner eigenen Schwäche stellen zu können, bleibt eine Herausforderung. Und ich weiß, dass es eine Stärke ist, die nicht allein auf eigenem Tun beruht. Wer sich der eigenen Verletzlichkeit bewusst ist, berührbar bleibt, lässt Raum für die Kraft Gottes.“ In einem stillen Chat-Gespräch griffen viele Synodale diese Impulse dankbar auf.

VERNETZUNGEN STÄRKEN

In ihrem Buch „Gemeinde geht weiter“ plädieren Steffen Schramm und Lothar Hoffmann für eine neue Kultur der Zusammenarbeit und der Leitung innerhalb der Kirche; Steffen Schramm hat seine Thesen unlängst auch im Kirchenkreis Essen bei einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung vorgestellt. Hintergrund seiner Überlegungen ist die stark abnehmende Zahl der Kirchenmitglieder, die sich voraussichtlich bis 2060 halbieren wird. Wie soll die Kirche darauf reagieren? Kirchengemeinden dürften sich nicht länger als „Mitmachkirche“ verstehen, sondern müssten sich auf den Weg in die sozialen Räume ihrer Umgebungen machen und dort neue Formen von Präsenz entwickeln, fordert der Autor.

„Man kann nicht auf eine mangelnde Resonanz von Angeboten in der Gemeinde mit neuen Angeboten innerhalb der Gemeinde reagieren“, so Schramm. Neue Konzepte von übergemeindlichen Kooperationen seien gefragt. Sie sollten noch stärker in die Leitungsaufgaben der Kirchengemeinden und Kirchenkreise aufgenommen werden. Wichtig sei es, die eigenen Aufgaben sorgsam zu reflektieren und von den Aufträgen her zu denken: Wie lassen sich Gemeinden und Dienste regional und an Themen orientiert noch stärker vernetzen, um sie zu bewältigen? In mehreren Sessions reflektierten die Synodalen die Vernetzungspotenziale im Hinblick auf einzelne Handlungsfelder – etwa Ehrenamt, Kirchenmusik, Diakonie, Inklusion. „Wir wollen auch an diesem lohnenswerten Konzept weiterarbeiten“, lautete das einhellige Fazit der einzelnen Gruppen.

WAHLEN UND NACHWAHLEN

Den Abschluss bildeten mehrere Wahlen und Nachwahlen: Markus Söffge, Pfarrer in der Kirchengemeinde Rellinghausen, übernimmt im Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises das Amt des 2. Stellvertreters der Skriba. Die Position der Stellvertretenden 5. Synodalältesten übernimmt Dr. Franziska Schade, Studienleiterin im Evangelischen Studienwerk Villigst.

Judith Massenberg, Religionsschullehrerin an einer Realschule im Kirchenkreis An der Ruhr, wird Vorsitzende des MEO-Schulausschusses, der unter anderem für die Begleitung des neuen gemeinsamen Schulreferates in den Kirchenkreisen An der Ruhr bzw. Mülheim, Essen und Oberhausen zuständig ist.

Nachwahlen in den Fachausschuss für das Evangelische Verwaltungsamt Essen: Fritz Pahlke, Pfarrer in der Kirchengemeinde Dellwig-Frintrop-Gerschede, der bislang als Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss tätig war, wurde zum Mitglied mit Stimmrecht gewählt. Zum neuen Mitglied wurde außerdem Jens Kuhlemann (Kirchengemeinde Borbeck-Vogelheim) gewählt. Neue Stellvertretende Mitglieder sind Sven Brauer (Kirchengemeinde Frohnhausen), Pfarrer Jörg Herrmann (Kirchengemeinde Rüttenscheid), Pfarrer Martin Keßler (Thomasgemeinde) und Andreas Laufer (Emmaus-Gemeinde).

Jan Vicari, Pfarrer z.A. an der Essener Marktkirche, wurde zum neuen Synodalbeauftragten für die digitale Kommunikation des Evangeliums gewählt.

STICHWORT: KREISSYNODE

Die Kreissynode ist das Kirchenparlament des Kirchenkreises. Sie ist für Grundsatzentscheidungen über die Zielsetzung, Planung und Durchführung der Arbeit im Kirchenkreis zuständig, verabschiedet die Haushaltspläne für den Kirchenkreis, kann Arbeitsbereiche aufheben und einrichten und trägt formell die Gesamtverantwortung. Die Essener Kreissynode besteht aus 157 gewählten oder berufenen Delegierten, die aus den 26 Kirchengemeinden, Referaten, Diensten und Einrichtungen des Kirchenkreises entsendet werden und zweimal im Jahr zu ordentlichen Tagungen zusammenkommen. Zwischen den beiden Tagungen wird der Kirchenkreis durch einen Kreissynodalvorstand geleitet, dessen Mitglieder alle vier Jahre jeweils zur Hälfte durch die Kreissynode gewählt werden. Den Vorsitz von Kreissynode und Kreissynodalvorstand hat die Superintendentin des Kirchenkreises, Marion Greve, inne.

STICHWORT: KREISSYNODALVORSTAND

Der Kreissynodalvorstand leitet den Kirchenkreis Essen im Auftrag der Kreissynode und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Zwischen den beiden jährlichen Tagungen der Kreissynode nimmt er die in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland genannten Aufgaben und Rechte wahr. Der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Essen besteht aus der Superintendentin bzw. dem Superintendenten (Vorsitz), der Assessorin bzw. dem Assessor, der oder dem Skriba, der 1. und 2. Stellvertretung der oder des Skriba, sechs Synodalältesten und einer Stellvertretung für jede/jeden Synodalälteste/n. Alle Mitglieder des Kreissynodalvorstandes und ihre Stellvertretungen werden aus der Mitte der Kreissynode heraus gewählt.

Superintendentin bzw. Superintendent, Assessorin bzw. Assessor, Skriba und die zwei Stellvertretungen der bzw. des Skriba müssen Inhaberinnen bzw. Inhaber von Pfarrstellen sein, die in einer Kirchengemeinde des Kirchenkreises oder im Kirchenkreis selbst errichtet sind. Im Kirchenkreis Essen nehmen auch die Stellvertretenden Synodalältesten an allen Sitzungen des KSV mit beratender Stimme teil; sie sind jedoch nicht stimmberechtigt.

 

 

 

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