Kirchenkreis
Haushalt & Finanzen
Woher bekommt die Kirche ihr Geld?
Innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gelten folgende Regeln: Die Kirchengemeinden erhalten die Kirchensteuern ihrer Gemeindemitglieder. Über so genannte Umlagen finanzieren sie die Arbeit von Kirchenkreisen und Landeskirche. Die Kirchensteuer beträgt 9 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer. Wer wenig oder gar keine staatlichen Steuern zahlt, muss auch keine Kirchensteuer zahlen.
Zu unseren Aufgaben zählen Verkündigung und Seelsorge, Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorenarbeit. Evangelische Kirche leistet Bildungsarbeit, Nothilfe in Krisengebieten und vieles mehr. Sie fördert und stärkt die Gemeinschaft, bietet Lebenshilfe und Orientierung. Sie ist nah bei den Menschen, so wie Jesus es vorgemacht hat. Jede unserer 26 Kirchengemeinden setzt nach den Erfordernissen und Möglichkeiten vor Ort eigene Schwerpunkte, die sich im Laufe der Jahre verändern. Die folgenden Angaben sind daher Richtwerte:
Von 100 Euro an Kirchensteuereinnahmen entfallen etwa auf Gottesdienst, Kirchenmusik, Seelsorge, Verkündigung: ca. 38 Euro; auf Kindertagesstätten, Beratung, Betreuung, Bildung: ca. 17 Euro; auf Verwaltungsaufgaben: ca. 11 Euro; auf den Unterhalt von Immobilien: ca. 2 Euro; auf die Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1 Euro. Die restlichen ca. 31 Euro sind für Umlagen und Aufgaben im Kirchenkreis, in der Landeskirche und in der Evangelischen Kirche in Deutschland bestimmt.
Die wichtigste Einnahmequelle der Evangelischen Kirche ist die Kirchensteuer, deren Höhe stark von der wirtschaftlichen Situation abhängt. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen beträgt in der Evangelischen Kirche im Rheinland rund 70 Prozent. Die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens veröffentlicht die Evangelische Kirche im Rheinland auf ihrer Homepage www.ekir.de. Ca. 20 weitere Prozent sind Zuschüsse vor allem von Bund, Ländern und Kommunen und Landschaftsverbänden – etwa für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen oder die Leistungen von Integrationshelfern. Etwa 10 Prozent entfallen auf Sonstige Erträge – vor allem aus kirchlichen und diakonischen Tätigkeiten, darunter Gebühren für den Besuch von Kindertageseinrichtungen; Teilnahme an Kursen der Erwachsenenbildung; Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen; Zinsen; Kollekten und Spenden usw.).
Die Finanzierung einzelner kirchlicher Aufgabengebiete kann sehr unterschiedlich geregelt sein, wie die nachfolgenden Beispiele aus dem Kirchenkreis Essen zeigen: Die fachliche Leitung und Ausbildung bei der Telefonseelsorge wird fast ausschließlich aus Kirchensteuermitteln finanziert; die Qualifikation und Fortbildung der ehrenamtlichen Telefonseelsorgerinnen und Telefonseelsorger wiederum wird durch einen engagierten Förderverein unterstützt. Die Arbeit des Schulreferates des Kirchenkreises wird aus Kirchensteuermitteln bezahlt; die Personalkosten von Pfarrerinnen und Pfarrern, die an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen oder den Berufskollegs als Lehrkräfte für Evangelische Religionskunde tätig sind, zahlt das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Pfarrstellen im Bereich der Krankenhausseelsorge werden zu einem unterschiedlich großen Teil durch die Kliniken, an denen diese Stellen eingerichtet sind, refinanziert. An der Finanzierung der Ökumenischen Notfallseelsorge beteiligen sich der Kirchenkreis, das Römisch-Katholische Stadtdekanat und die Stadt Essen zu gleichen Teilen.
Verteilung von Kirchensteuermitteln
im Kirchenkreis Essen und Haushaltsplan
Im Kirchenkreis Essen haben die 27 Kirchengemeinden alle mit der Erhebung und Verteilung der Kirchensteuern zusammenhängenden Aufgaben auf den Kirchenkreis übertragen. Dabei wurde festgelegt, dass den Kirchengemeinden 76,96 Prozent der im Kirchenkreis zur Verfügung stehenden Kirchensteuermittel zur Verfügung stehen; der Rest – 23,04 Prozent – entfällt auf die Aufgaben des Kirchenkreises mit seinen Gemeindeübergreifenden Diensten.
Das jährliche Kirchensteueraufkommen ist die Grundlage der Haushaltsplanung, die in jedem Jahr durch die Kreissynode verabschiedet wird.
Kennzahlen der Haushaltsplanung des Kirchenkreises Essen für das Jahr 2024
Frei verfügbare Kirchensteuermittel: 29.825.900 Euro (2023: 29.361.900 Euro)
Zzgl. Finanzerträge: 84.000 Euro (2023: 84.000 Euro)
Zwischensumme 1: 29.909.900 Euro (2023: 29.445.900 Euro)
Vorwegabzug u.a. für besondere Projekte: 577.600 Euro (2023: 462.900 Euro)
Zwischensumme 2: 29.332.300 Euro (2023: 28.983.000 Euro)
Prozentualer Anteil Gemeinden (76,96 Prozent): 22.574.100 Euro (2023: 22.305.300 Euro)
Nach Abzug der Kosten für die Pfarrbesoldung (6.551.400 Euro; 2023: 6.539.400 Euro) erhalten die Kirchengemeinden im Jahr 2024 für jedes Gemeindemitglied eine Zuweisung in Höhe von 123,30 Euro (2023: 117,29 Euro).
Prozentualer Anteil Kirchenkreis (23,04 Prozent): 6.758.200 Euro (2023: 6.677.700 Euro); darin enthalten sind Kosten für die Pfarrbesoldung in Höhe von 1.831.000 Euro (2023: 1.774.500 Euro).
Anlagerichtlinien
Der Kirchenkreis Essen und seine Kirchengemeinden müssen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Rücklagen bilden, damit sie auf Einnahmeausfälle vorbereitet sind und besondere Aufgaben, etwa den baulichen Unterhalt von (sehr oft denkmalgeschützten) Kirchen und anderen Immobilien, erfüllen können.
Für die Anlage des Geldvermögens des Kirchenkreises Essen und aller Kirchengemeinden, die die Verwaltung ihres Geldvermögens dem Evangelischen Verwaltungsamt Essen übertragen haben, gelten Richtlinien, die das Kollegium der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) am 9. Juni 2020 neu beschlossen hat. Diese Richtlinien sollen gewährleisten, dass für die Anlage von Geldvermögen nur ethisch-nachhaltige Geldanlagen ausgewählt werden, und geben auch Kriterien für das zu beauftragende Geldinstitut vor: „(Die Anlagestrategie) folgt der Maßgabe 'Sicherheit vor Ertrag', nachhaltig im Sinne der Grundsätze aus dem 'Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche, EKD-Texte 113' (EKD-Leitfaden) in der jeweils aktuellen Fassung zu sein. Kirchliche Finanzanlagen sollen durch Geldinstitute verwaltet werden, die einem Einlagensicherungsfonds angehören und die glaubhaft die Kriterien der Nachhaltigkeit bestätigen“ (veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche im Rheinland Nr. 7 vom 15. Juli 2020, Seite 165).
Nachhaltigkeitsfiter garantieren, dass Unternehmen, die z.B. Waffen und Waffensysteme produzieren, Hersteller von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren sind, Kinderarbeit zulassen oder Umweltgesetze verletzen, von Investitionen ausgeschlossen bleiben. Dasselbe gilt für Staaten, die Menschenrechte verletzen oder demokratische Grundrechte wie die Presse- und Medienfreiheit erkennbar einschränken, die für extreme wirtschaftliche und soziale Ungleichheit verantwortlich sind, unverhältnismäßig stark in militärische Rüstung investieren oder das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz nicht ratifiziert haben. Empfohlen werden Anlagen, die den Positivkriterien Gerechtigkeit und Frieden und Bewahrung der Schöpfung entsprechen.
Falls Sie Fragen zu den Themen Finanzen, Haushalt oder Kirchensteuer haben, können Sie sich gern an das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Kirchenkreises Essen wenden:
Kontakt
Kirchenkreis Essen
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Pressestelle
Haus der Evangelischen Kirche
III. Hagen 39,
45127 Essen
Telefon 0201 / 2205-221
mobil 0160 / 985 804 83
Mail info@evkirche-essen.de