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Sondersynode zur Zukunft der Evangelischen Kirche in Essen
Kirchenparlament tagt am 22. März
Essen, 15.03.2025. Der Blick auf den Wandelprozess der Evangelischen Kirche in Essen, die Zusammenarbeit in sechs Gestaltungsräumen und Verabredungen zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der Kirchengemeinden sind Schwerpunkte einer Sondersynode am Samstag, 22. März. Die Mitglieder des Kirchenparlaments kommen von 9 bis 15 Uhr im Gemeindezentrum der Erlöserkirche, Friedrichstraße 17, zusammen.
Nach der Eröffnung durch Superintendentin Marion Greve stehen zunächst die Berichte aus den sechs Gestaltungsräumen, in denen die Essener Gemeinden und Gemeindeübergreifenden Dienstes in den letzten Monaten Überlegungen und Perspektiven der Zusammenarbeit ausgelotet haben, auf der Tagesordnung. Anschließend befassen sich die Synodalen mit dem Bild einer "Mixed Ecology Church". Diese Idee einer "Kirche in gemeindlicher Vielfalt" wurde in der englischen Kirche entwickelt und gilt auch innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland als attraktive Zielvorstellung.
Nach der Mittagspause diskutiert die Synode über die Schritte der zweiten Prozessphase. Hier geht es vor allem um eine konkrete Verabredung, die Zahl der Kirchengemeinden deutlich zu reduzieren. Verbindliche Beschlüsse der 26 Gemeinden sollen der Beschlussvorlage zufolge bis Ende 2026 getroffen werden, die konkrete Umsetzung bis spätestens 2030 erfolgen. Perspektivisch nimmt der Vorschlag die Bildung einer einzigen evangelischen Kirchengemeinde für Essen bis zum Jahr 2035 in den Blick.
"Diese Fusionen sind nicht nur eine einmalige Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess", heißt es in der Vorlage. "Veränderung wird eine ständige Begleiterin sein und erfordert eine stetige Anpassung an neue Gegebenheiten. Je früher dieser Prozess begonnen wird, desto besser können Gemeinden Erfahrungen sammeln und sich auf weitergehende Reformen vorbereiten."
Die Kirche vor Ort bleibe erhalten und werde durch weitere Fusionen mit Blick auf eine gemeinsame Körperschaft gestärkt. "Diese Entwicklungen sollten daher als Chance begriffen werden, um die Zukunft der Kirche verantwortungsvoll und vorausschauend zu gestalten. Sie bieten eine Chance, die Zukunft der kirchlichen Arbeit langfristig zu sichern und nachhaltig weiterzuentwickeln."
Ein "geistlicher Dreitakt" von Pfarrerin Valeria Danckwerth, Pfarrerin Alica Baron und Pfarrer Jan Veldman wird die Beratungen begleiten. Die Tagungsordnung und die Tagungsunterlagen finden Sie unter den nachfolgenden Links.
STICHWORT: KREISSYNODE
Die Kreissynode ist das Kirchenparlament des Kirchenkreises. Gemäß der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist sie für Grundsatzentscheidungen über die Zielsetzung, Planung und Durchführung der Arbeit im Kirchenkreis zuständig, sie verabschiedet die Haushaltspläne für den Kirchenkreis, kann Arbeitsbereiche aufheben und einrichten und trägt formell die Gesamtverantwortung.
Die Essener Kreissynode besteht aus über 130 stimmberechtigten Delegierten, die aus den 26 Kirchengemeinden sowie den Gemeindeübergreifenden Diensten, Referaten und Einrichtungen des Kirchenkreises entsendet werden, und tritt zweimal im Jahr zu ordentlichen Tagungen zusammen. Zwischen diesen beiden Synoden wird der Kirchenkreis durch einen Kreissynodalvorstand geleitet, dessen Mitglieder alle vier Jahre jeweils zur Hälfte durch die Kreissynode gewählt werden. Den Vorsitz von Kreissynode und Kreissynodalvorstand hat die Superintendentin des Kirchenkreises Essen, Marion Greve, inne.
PDF ⇓ | Zur Einladung mit der Tagesordnung
PDF ⇓ | Zu den Tagungsunterlagen