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Superintendentin des Kirchenkreises Essen Marion Greve

Kirchenkreis

Organisation & Leitung «

Superintendentin

Die Superintendentin bzw. der Superintendent (lat. „Aufseher“, Lehnübersetzung von griech. „episkopus“) trägt die Verantwortung für die Leitung des Kirchenkreises und vertritt ihn in der Öffentlichkeit. Die Superintendentin bzw. der Superintendent wird aus dem Kreis der Inhaberinnen oder Inhaber der Pfarrstellen, die in einer Kirchengemeinde, einem Verband oder im Kirchenkreis selbst errichtet sind, gewählt.

Aufgaben, Rechte und Pflichten

Die Superintendentin bzw. der Superintendent...

Ihr bzw. ihm obliegen die Seelsorge und Beratung der Ordinierten sowie der Vikarinnen und Vikare im Kirchenkreis. Sie bzw. er soll ihnen helfen, ihr persönliches Leben und ihren Dienst gewissenhaft unter das Wort Gottes zu stellen und an ihrer Fortbildung ständig weiterzuarbeiten. Sie bzw. er berät und fördert die Studierenden der Theologie im Kirchenkreis.

Zu den weiteren Aufgaben der Superintendentin bzw. des Superintendenten gehören die Durchführung der Ordination, die Leitung der Pfarrwahl, die Einführung der Pfarrerinnen und Pfarrer und die Leitung der Kirchenvisitation in den Kirchengemeinden. Die Superintendentin bzw. der Superintendent versammelt regelmäßig die im Bereich des Kirchenkreises tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer, Pastorinnen und Pastoren, Gemeindemissionarinnen und Gemeindemissionare sowie die Vikarinnen und Vikare zum Pfarrkonvent. Sie oder er sorgt dafür, dass die anderen Mitarbeitenden in ihrem Amt unterstützt und begleitet werden.

Die Superintendentin bzw. der Superintendent behält ihre bzw. seine Pfarrstelle. Sie bzw. er soll in den pfarramtlichen Pflichten entlastet werden.

Die Superintendentin bzw. der Superintendent wird durch die Assessorin bzw. den Assessor vertreten, deren Stellvertretung übernimmt die bzw. der Skriba. Die Assessorin bzw. der Assessor und die bzw. der Skriba unterstützen die Superintendentin bzw. den Superintendenten in der Führung der Amtsgeschäfte.

Weitere Rechte und Pflichten sind in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland benannt.

Superintendentin Marion Greve

Superintendentin des Kirchekreises Essen: Marion GreveSuperintendentin des Kirchenkreises Essen ist Marion Greve, Pfarrerin in der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Holsterhausen. Marion Greve wurde am 17. November 1965 im westfälischen Werdohl geboren. Nach dem Studium der Theologie in Bonn und Göttingen legte sie das 1. Theologische Examen 1992 in Düsseldorf ab. 1993 kam sie nach Essen und absolvierte ihr Vikariat in der Kirchengemeinde Altendorf. 1995 bestand sie das 2. Theologische Examen und wurde noch im selben Jahr in der Altendorfer Christuskirche zur Pfarrerin ordiniert. In Altendorf war sie zwei weitere Jahre lang als Pastorin im Hilfsdienst tätig.

1997 wechselte Marion Greve in die damalige Kirchengemeinde Holsterhausen (heute: Erlöserkirchengemeinde Holsterhausen), wo sie zunächst als Pastorin im Sonderdienst den Superintendenten des damaligen Kirchenkreises Essen-Mitte entlastete. Im Februar 2000 wurde sie als Gemeindepfarrerin eingeführt; noch im selben Jahr wählte die Kreissynode des Kirchenkreises Essen-Mitte sie zur Skriba. Dieses Amt übernahm sie auch im neuen Kirchenkreis Essen, der im Jahr 2008 aus den drei Kirchenkreisen Essen-Mitte, Essen-Nord und Essen-Süd und dem Evangelischen Stadtkirchenverband Essen gebildet wurde.

Im März 2014 wählte die Kreissynode des Kirchenkreises Essen Marion Greve zur Superintendentin. Da es sich um eine Nachwahl handelte – ihr Vorgänger, Superintendent Irmenfried Mundt, war in den Ruhestand getreten – dauerte ihre Amtszeit zunächst zwei Jahre. Am 11. November 2016 wurde sie von der Kreissynode für eine reguläre achtjährige Amtszeit wiedergewählt.

Kontakt

Kirchenkreis Essen
Büro der Superintendentin
Haus der Evangelischen Kirche
III. Hagen 39, 45127 Essen
Telefon 0201 / 22 05-213
Mail superintendentin@evkirche-essen.de


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