Service
Kirchensteuer
Dafür, dass Sie durch Ihren finanziellen Beitrag die vielfältige Arbeit Ihrer Gemeinde und der anderen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland möglich machen, wollen wir Ihnen ein großes Dankeschön aussprechen. Die finanziellen Beiträge für die kirchliche Arbeit sind heute lange nicht mehr so selbstverständlich wie früher. Wir freuen uns deshalb über alle, die sich bewusst dafür entscheiden, unsere Angebote und unser Handeln auch finanziell mitzutragen.
Zur Erfüllung der vielfältigen kirchlichen Aufgaben erheben die 27 Kirchengemeinden im Kirchenkreis Essen Kirchensteuern. Sie haben Fragen zur Kirchensteuer, zum Besonderen Kirchgeld, zur Abgeltungssteuer? Dann können Sie sich an die Gemeinsame Kirchensteuerstelle im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland wenden. Sie nimmt im Auftrag der Kirchengemeinden und Verbände unter Beachtung der jeweiligen Kirchensteuerbeschlüsse folgende Aufgaben wahr:
- Bearbeitung von Anträgen auf Kirchensteuerkappung und Teilerlass (z.B. Abfindungen und Veräußerungsgewinne) und sonstigen Erlassanträgen
- Bearbeitung von Einsprüchen gegen die Festsetzung der Kirchensteuer bei Kirchenmitgliedern, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben
- Beratung von Steuerpflichtigen, Steuerberatern, Gemeinden und Verbänden
Telefonisch ist die gemeinsame Kirchensteuerstelle In der Zeit von montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer
☎ 0800 0001034
zu erreichen. Schriftliche Anfragen können direkt adressiert werden an:
Evangelische Kirche im Rheinland
Gemeinsame Kirchensteuerstelle im Landeskirchenamt
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen neben Ihrer vollständigen Adresse auch Ihre Telefonnummer an, unter Sie tagsüber erreichbar sind. Telefonische Beratungen sind dadurch kurzfristig möglich.