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Kirchengemeinden im Kirchenkreis Essen

Glauben

Trauung

Bei der Trauung wird die Gemeinschaft der Eheleute unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.

In der Trauung empfängt das Paar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Die evangelische Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.

Wegen des Termins für die kirchliche Trauung, der nach der standesamtlichen Eheschließung liegen muss, sollte man sich frühzeitig mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Pfarramt, in dessen Bezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich die Eheleute nach der Hochzeit ziehen möchten.

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist. Geschiedene können selbstverständlich eine kirchliche Trauung feiern, wenn sie eine neue Ehe schließen.

Wenn die Konfessionen verschieden sind

Mit konfessionsverschiedenen Paaren kann ein evangelischer Traugottesdienst gefeiert werden, auf Wunsch mit Beteilung des Geistlichen einer anderen christlichen Konfession (Ökumenische Trauung). Wenn über das römisch-katholische Pfarramt eine Befreiung (Dispens) von der Eheschließungsform (Formpflicht) eingeholt wurde, wird die evangelische Trauung auch von der katholischen Kirche als Eheschließung anerkannt.


Die kirchliche Trauung in der Heimatgemeinde mit Pfarrerin oder Pfarrer ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können jedoch anfallen, wenn der Gottesdienst auf eine besondere Weise gestaltet wird (z. B. besonderer Blumenschmuck, besondere Musik) oder woanders als im üblichen Gottesdienstraum der Gemeinde gefeiert werden soll (z. B. Heizkosten einer sonst geschlossenen Kirche).

Mehr Informationen: » EKiR Dossier Trauung

 

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