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Häufige Fragen

Zu welcher Kirchengemeinde gehöre ich?

Auf unserer Seite » Gemeindesuche finden Sie eine einfache Möglichkeit, sich den Namen Ihrer Kirchengemeinde und Ihres Pfarrers/Ihrer Pfarrerin anzeigen zu lassen.

Ich möchte ein Taufpatenamt übernehmen und brauche dafür einen Patenschein – was muss ich tun?

Den Patenschein stellt die Kirchengemeinde aus, der Sie zurzeit angehören. Wenn Sie Mitglied einer Essener Kirchengemeinde sind, können Sie den Patenschein im Evangelischen Verwaltungsamt Essen beantragen – entweder telefonisch unter 0201 / 2205-300 oder per Mail ganz formlos an die Anschrift gemeinden@evkirche-essen.de. Wenn Sie zwar getauft, aber aus der Evangelischen Kirche ausgetreten sind, können wir Ihnen leider keinen Patenschein ausstellen und Sie können nicht Taufpate werden.

Ich bin in eine andere Kirchengemeinde gezogen, will aber Mitglied meiner früheren Kirchengemeinde bleiben – geht das?

Das ist möglich und geht seit Anfang 2018 noch einfacher als vorher: Bitte teilen Sie Ihren Wunsch dem Presbyterium der Kirchengemeinde, in der Sie die Mitgliedschaft fortsetzen oder neu erwerben wollen, in einer kurzen, formlosen Erklärung schriftlich mit. Ein Nachweis der Bindung und der Möglichkeit zur Teilnahme am Leben dieser Kirchengemeinde ist nicht mehr erforderlich. Das Presbyterium kann die beantragte Mitgliedschaft allerdings nach wie vor aus wichtigen Gründen ablehnen. Gegen die Entscheidung ist der Einspruch beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Essen, III. Hagen 39, 45127 Essen, möglich. Der Kreissynodalvorstand entscheidet endgültig.

Wir möchten in einer Kirche heiraten, die nicht zu der Kirchengemeinde gehört, in der wir Mitglied sind. Ist das möglich?

Grundsätzlich ja. Sie benötigen dafür ein sogenanntes Dimissoriale (lat. Entlassschein) – das ist eine Bestätigung, die es erlaubt, eine kirchliche Amtshandlung bei einer anderen als der eigenen Kirchengemeinde durchführen zu lassen. Das Dimissoriale erhalten Sie bei der Kirchengemeinde, in der Sie aktuell Mitglied sind. Wenn Sie Mitglied einer Essener Kirchengemeinde sind, können Sie sich direkt an das Evangelische Verwaltungsamt Essen wenden – entweder telefonisch unter 0201 / 2205-300 oder per Mail an die Anschrift gemeinden@evkirche-essen.de.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die Trauung in einer anderen Kirche feiern wollen, müssen Sie die nötigen Absprachen wegen des Termins, der Pfarrerin bzw. des Pfarrers und der Musik mit der Kirchengemeinde treffen, der die „Hochzeitskirche“ gehört. Bitte bedenken Sie aber auch, dass es aus Sicht Ihrer eigenen Kirchengemeinde ein sehr schöner Gedanke ist, wenn Ihre Trauung in der Kirche stattfindet, die Sie zum sonntäglichen Gottesdienst ruft, in der Taufen, Kinder- und Familiengottesdienste gefeiert werden. Und auf ihre besondere Art ist jede Kirche schön... Während die Trauung in Ihrer eigenen Kirchengemeinde – abgesehen vom Blumenschmuck – kostenlos ist, müssen Sie für die Nutzung einer anderen Kirche (Strom, Küsterdienst, Organistin bzw. Organist) eine Gebühr entrichten. Dieselben Regelungen gelten, wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Kirchengemeinde taufen lassen wollen.

Ich interessiere mich für die Geschichte meiner Familie und suche Hinweise auf Taufen, Hochzeiten und Bestattungen. Ist es möglich, in den Kirchenbüchern zu recherchieren?

Wenn sich die Anfrage auf eine kirchliche Amtshandlung bezieht, die vor 2006 stattgefunden hat, können wir Ihnen derzeit nicht weiterhelfen: Im Zuge der landeskirchlich vorgeschriebenen Verwaltungsstrukturreform wurden die bis 2006 geführten Kirchenbücher - bis auf wenige Ausnahmen, auf die wir keinen Zugriff haben - auswärtig eingelagert. Ob zukünftige Recherchen möglich sind, wird derzeit noch vom Kirchenkreis geprüft. Seit 2006 werden die Kirchenbücher in elektronischer Form geführt; sie sind für Recherchen zugänglich.

Weitere Fragen beantwortet das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gern unter Telefon 0201 / 2205-221, Mail info@evkirche-essen.de.

 

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