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Pfarrkonvent zur Frage: Wehrdienst oder Kriegsdienstverweigerung?
Essen, 23.02.2026. Die aktuelle sicherheitspolitische Entwicklung und die damit einhergehende Neugestaltung des Wehrdienstes waren am vergangenen Montag (22.02.) Thema eines Pfarrkonvents. Als Referent war Kirchenrat Stefan Niewöhner, derzeit noch Dezernent für Friedensbildungsarbeit und für die Beratung zum Thema Kriegsdienstverweigerung der Evangelischen Kirche im Rheinland, ins Weigle-Haus nach Essen gekommen.
Im Plenum und in Kleingruppen tauschten sich die rund vierzig Teilnehmenden zu christlich-ethischen Überlegungen aus. "Außerdem ging es ganz praktisch um die Fragen, mit denen uns junge Menschen in Schule, Konfi-Arbeit, Offene Jugendarbeit oder in seelsorglichen Gesprächen begegnen - Fragen zu Wehrdienst und zur Wehrpflicht, über die Bedeutung von Gewissensentscheidungen und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung", berichtete Skriba Silke Althaus.
ZUR PERSON: DR. STEFAN NIEWÖHNER
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden bietet über die Landeskirchen Beratung rund um den neuen Wehrdienst an. Für die Evangelische Kirche im Rheinland ist Dr. Stefan Niewöhner noch bis Ende März die Ansprechperson; er ist der Beauftragte für Friedensbildungsarbeit und Beratung zum Thema Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes in der rheinischen Kirche. Am 1. April 2026 übernimmt Stefan Niewöhner das Amt des Kanzlers an der Evangelischen Hochschule Bochum (EvH Bochum).
HINTERGRUND
Der Bundestag hat ein neues Gesetz zum Wehrdienst beschlossen, das am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Künftig erhalten alle 18-Jährigen einen Fragebogen per Post, mit dem ihre Motivation und Eignung für den Wehrdienst ermittelt werden soll. Männer müssen, Frauen können den Fragebogen ausfüllen. Beginnend mit dem Jahrgang 2008 soll es darüber hinaus ab Mitte 2027 für alle jungen Männer eine verpflichtende Musterung geben.
Darüber hinaus hat der Bundestag beschlossen, dass nicht nur der freiwillige Wehrdienst attraktiver gemacht werden soll, sondern auch die Freiwilligendienste. Denn: „Freiwilligendienste und Wehrpflicht sind zwei komplementäre Elemente einer zukünftigen Gesamtarchitektur gesellschaftlicher Relevanz“, heißt es in dem neuen Gesetz. Es wird die Zielmarke von 100.000 Freiwilligen pro Jahr genannt. Es ist vorgesehen, dass die jungen Menschen mit der Aufforderung zur Abgabe der Bereitschaftserklärung für einen Dienst in der Bundeswehr nicht nur Informationsmaterial der Streitkräfte, sondern auch für einen Freiwilligendienst erhalten können.
Informationen zum Thema auf der Homepage der Evangelischen Kirche im Rheinland »
Zur Homepage der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden »
PDF ⇓ | Broschüre "Finde DEINEN Weg!" der EAK
